19. + 20. JULI 2024

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Infos

Informationen - Rock das Ding!

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Campingordnung

1.  Ein gültiges Festivalticket berechtigt in den jeweils ausgewiesenen Zonen auf dem Festivalgelände ab dem ersten Veranstaltungstag um 15.00 Uhr ohne weiteren Aufpreis auf das Festivalticket zum Parken und Campen.

Ein Anspruch auf einen besonderen Bereich gibt es nicht.

Auf dem gesamten Gelände ist das Fahren nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt, es gilt gegenseitige Rücksichtnahme.

 

2.     Minderjährige, die ohne Erziehungsberechtigte anreisen, haben eine gültige schriftliche Einverständniserklärung vorzulegen.

Den sogenannten „Muttizettel" findet ihr auf unserer Website in der Rubrik „Jugendschutz".

 

3.     Die Übernachtung ist nur auf den zugewiesenen Flächen erlaubt.

Der Aufbau von Partyzelten ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

 Flucht- und Rettungswege und die Zufahrt zu den Sanitäreinrichtungen sind dabei freizuhalten.

In der Zeit zwischen 2.00 und 8.00 gilt auf dem gesamten Gelände die Nachtruhe.

 

4.     Offenes Feuer, Grillen mit Grillkohle und Lampen mit flüssigen Brennstoffen sind auf dem Gelände aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Die Benutzung von Gasgrills ist gestattet, sofern sich diese in einen technisch einwandfreien Zustand befinden und ein geeignetes Löschmittel mitgeführt wird.

 

5.     Aggregate bis 2 KW sind auf dem Festival-/Campinggelände zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind, insbesondere kein Öl oder Treibstoff verlieren. Die Geräte sind während der Nachtruhe abzuschalten. Pro Fahrzeug dürfen maximal 5 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden. Sämtliche Aggregate sind in einem technisch einwandfreien und gewarteten Zustand entsprechend der Betriebsanleitung zu betreiben. Der Betrieb von Aggregaten und anderen Stromquellen (z.B. Autobatterien) ist stets zu überwachen.

 

6.     Das Mitbringen von Waffen, illegalen Drogen und Pyrotechnik ist auf dem kompletten Gelände untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

Beim Genuss von alkoholischen Getränken und Tabakwaren gilt das Jugendschutzgesetz.

 

7.     Das Mitbringen von Tieren ist aus Gründen des Tierschutzes nicht gestattet.

 

8.     Auf dem Campinggelände sind Getränke in Glasflaschen untersagt.

Füllt bitte die Getränke in Becher um und lasst die Glasflaschen im Auto, Wohnwagen oder Camper.

 

9.     Der Zeltplatz muss am Sonntag bis spätestens 12.00 verlassen werden.

Dabei ist das Gelände müllfrei zu hinterlassen, bitte nutzt die bereitgestellten Entsorgungsmöglichkeiten.

10.Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

 

11.  Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen    

haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

 

12.  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum   

Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern oder vom Gelände zu verweisen (Hausverbot). Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 5, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren Festivalticket ihre Gültigkeit und der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

 

13.  Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und

Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die Festivalordnung bzw. Campingordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

 

www.rock-das-ding.de/infos#zeltplatzordnung

Mit Betreten und / oder Nutzung des Geländes wird die komplette Campingordnung anerkannt.

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Jugendschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Festivalgelände mit allen dazugehörigen Campingplätzen.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten (Eltern) das Festival besuchen.

Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen das Festival alleine besuchen. Allerdings müssen sie ab 24.00 Uhr das Festivalgelände verlassen.

Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde.

Dabei gilt: Bitte genau überlegen, wem ich diese Aufgabe übertrage (ist diese Person auch dazu fähig und besitzt sie auch wirklich genügend Verantwortungsgefühl).

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Allgemeine Hinweise für Veranstaltungsbesuche

1. Anfahrt

 Das Betreten des Veranstaltungsortes sowie das Parken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bitte beachten Sie die Hinweise der Ordnungskräfte. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

2. Einlass

Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

3. Altersbegrenzung

Konzerte können als öffentliche Tanzveranstaltung im Sinne des Jugendschutzgesetzes angesehen werden, weil meistens die Möglichkeit zum Tanzen besteht. Ist dies der Fall dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person die Tanzveranstaltung (Großraumveranstaltung) besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich dort allein nur bis 24 Uhr aufhalten. Ob eine Veranstaltung als Tanzveranstaltung oder als Konzert, das auch von unter 16-Jährigen besucht werden darf, eingestuft wird, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt.

4. Lautstärke

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter stellt daher Ohrstöpsel zum Selbstkostenpreis an der Abendkasse zur Verfügung. Das Anhören des Konzertes ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr.

5. Hausordnung

Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise und Anordnungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches sowie das Besteigen von Absperrungen ist Unbefugten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

6. Verbotene Gegenstände

Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.

7. Verbot von Film- und Tonaufnahmen

Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind untersagt.

8. Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung

Über Ausfälle, Verlegungen und Änderungen von Veranstaltungen bitten wir Sie, sich regelmäßig hier auf unserer Homepage zu informieren. Bitte beachten Sie aber auch Presse-, Funk- und Fernsehmeldungen im Vorfeld Ihrer gewünschten Veranstaltung.

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Vertragsabschluss, Stornierung

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer durch Rock das Ding Veranstaltungsservice  an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter, lizenzierter Fan-Artikel-Verkäufer oder Veranstaltungsservice Rock das Ding) zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlungsart Vorkasse der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Kunden mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande.

Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt von Veranstaltungsservice Rock das Ding enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.

Veranstaltungsservice Rock das Ding ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter und / oder von Veranstaltungsservice Rock das Ding aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.) und / oder offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen. Insbesondere ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters weder die Verwendung von Tickets für gewerbliche Werbe- und / oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und / oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele), noch der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Zugangs- und / oder Eingangsbereichs der Veranstaltungsstätte gestattet. Die Erklärung der Stornierung / des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

Für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Veranstaltungsservice Rock das Ding einander jeweils widersprechende Regelungen enthalten, haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Veranstaltungsservice Rock das Ding insoweit Vorrang vor den spezifischen Bedingungen des Veranstalters.

 

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